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So erhältst du edupression

Finde den Weg zu deiner
digitalen Therapie mit edupression.

edupression auf ärztliche Verordnung

edupression kann dir von einer entsprechend qualifizierten Ärztin oder einem entsprechend qualifizierten Arzt verordnet werden. Seit dem 1. Juli 2026 kann edupression® in der Schweiz unter den geltenden Voraussetzungen nach ärztlicher Verordnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Massgeblich sind insbesondere die anwendbaren Limitationen der MiGeL.

Vereinbare einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie – oder bei Ärzt:innen mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM). edupression ist für Erwachsene ab 18 Jahren vorgesehen. Passende Ärzt:innen findest du im FMH-Ärzteverzeichnis und in der SAPPM-Ärzteliste.

Sprich deine Ärztin oder deinen Arzt auf edupression an und frage, ob die digitale Therapie für dich geeignet ist.

Deine Ärztin oder dein Arzt kann die Verordnung direkt an MediService übermitteln. Alternativ kannst du die Verordnung auch selbst an MediService senden. MediService übernimmt die administrative Abwicklung und die Abrechnung mit deiner Krankenversicherung, und du erhältst deinen Freischaltcode für den 90-tägigen Behandlungszeitraum.

Nach Erhalt deines Freischaltcodes kannst du edupression aktivieren und mit deiner digitalen Therapie starten.

Jetzt starten

edupression für Selbstzahler:innen

Unabhängig von deiner Krankenversicherung hast du immer die Option, die Kosten für edupression selbst zu tragen und direkt nach dem Kauf mit deiner Therapie zu beginnen.

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