Verordnung für Versicherte
Die erste Verordnung von edupression ist grundsätzlich über die obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) als Grundversicherung abgedeckt. Die Verordnung belastet das Arzneimittelbudget Ihrer Praxis nicht und ist zuzahlungsfrei für Ihre Patient:innen.
Versicherte Personen müssen für diese Verordnung keine Zuzahlungen leisten.
Machen Sie auf dem Rezept folgende Angaben:
- MiGel.Positionsnummer 40.01.01.00.1
- Pharmacode: 1192679
Die Verordnung selbst können Sie entweder direkt an unseren Partner, MediService AG (contact@mediservice.ch), weiterleiten oder Sie übergeben das Rezept Ihren Patienten / Ihrer Patientin, die dann selbst das Rezept an MediService AG weiterleiten müssen.
Bemerkung:
Die Medi-Service AG übernimmt die gesamte Abwicklung der Verrechnung gegenüber den Versicherungen und übermitteln den Patienten den persönlichen Aktivierungscode für 3 Monate.
Ein Verlängerung nach den ersten drei Monaten wird nicht mehr im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgedeckt, sondern in diesem Fall klärt der Privatpatient die Kostenübernahme mit seiner Versicherung ab bzw. er erwirbt edupression als Selbstzahler.